Haftungsausschluss für Mietobjekte

Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und/oder Schäden dem Vermieter mit. Eventuell anfallende Reparaturen müssen umgehend an den Vermieter mitgeteilt werden. Sämtliche Beanstandungen sind schriftlich vor der Übernahme des (E)-Bikes auf dem Vertrag zu vermerken.

  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf unsachgemässes und fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Der Mieter ist für die ordnungs­gemässe Abstellung des Fahrzeugs und die nachweisliche Sicherung und Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich.
  • Alle Schäden, die über den normalen Verschleiss hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Bei Diebstahl oder Verlust ist der Nachweis zu erbringen, dass der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Abhandenkommens abgesperrt war. Der Mieter muss alle ihm übergebenen Absperrschlüssel vorweisen können. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird der aktuelle Wert des Mietobjektes in Rechnung gestellt (Berechnung erfolgt durch die Vermieterin). Der Selbstbehalt beträgt 85% des Produktwertes (Neupreis) und ist vom Mieter zu tragen.
  • Die Haftung des Vermieters auf Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
  • Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet und bestätigt, umfangreich auf den Betrieb des E-Bikes eingeschult worden zu sein.
  • Im Falle einer Fahrzeugpanne ist die Vermieterin nicht verpflichtet, einen Rücktransport zu organisieren. Entstehende Kosten für die Rückführung, müssen vom Mieter übernommen werden. Auf Wunsch wird kostenlos ein Not-Pannenset zur Verfügung gestellt.
  • Verlängert der Mieter die Mietdauer in oder ohne Absprache mit der Vermieterin, verlängert sich die Gültigkeit des Haftungsausschlusses automatisch um die effektive, gesamte Mietdauer. Bei der Rückgabe der Mietbikes, wird nachträglich die Restschuld «gemäss Preisliste» der Miete abgerechnet.
  • Der Mieter kennt die gültige Strassenverkehrsordnung, sofern die E-Bikes auf öffentlichen Strassen zugelassen sind und erklärt, zur Lenkung des E-Bikes berechtigt und in der körperlichen und geistigen Voraussetzung zu sein.

BikeBox Management

Geissgasse 21
3800 Interlaken