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Licht Pflicht an E-Bikes

David Grossenbacher
März 2nd 2022

Seit dem 1. April 2022 gilt in der Schweiz für alle E-Bikes auch tagsüber die Licht Pflicht.

Für welche Fahrzeuge und wo gilt die neue Regel?

Die Regelung gilt für ausnahmslos alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder. Die Taglicht Pflicht muss auf allen öffentlichen Verkehrsflächen berücksichtigt werden, was auch Wanderwege und Bike Trails betrifft.

Welche Art Licht muss montiert sein?

  • Die Tagfahrlichter unterliegen keiner Genehmigungspflicht.
  • Fix verbaute, sowie auch abnehmbare Modelle werden als Tagfahrlicht akzeptiert.
  • Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.

Alle Details zur Lichtpflicht findest du auf der Website des Bundesamts für Strassen.

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Du hast eine Busse bekommen?

Du hast auch von der Tachopflicht gehört? Zwei Jahre später, ab dem 1. April 2024, tritt eine weitere Massnahme in Kraft: E-Bikes müssen einen Tacho montiert haben. Diese Regelung gilt für alle E-Bikes, die bis zu 45 km/h fahren können. Für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist bis am 1. April 2027.

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