Was sind die wichtigsten Verkehrsregeln für Velofahrer ab 2021?
Ab 1. Januar 2021 gilt die neue Verkehrsregelung in der Schweiz
Im vergangenen Sommer wurden vom Bundesrat die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Die Anpassungen betreffen verschiedene Bereiche im rollenden, im ruhenden und im Langsamverkehr. Hier findest du die wichtigsten Änderungen für die Radfahrer.
Rechtsabbiegen bei Rotlicht
Bei entsprechender Signalisation ist es Velofahrern gestattet, an Ampeln bei Rot rechts abzubiegen. Ein mehrjähriger, erfolgreicher Versuch in Basel hat zu diesem Entschluss geführt. Dazu gibt es neue Verkehrstafeln, die installiert werden. Das Rotlicht erhält durch diese Schilder die Bedeutung „Kein Vortritt“.
Parkplätze für schnelle E-Bikes
E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h werden neu wie Motorfahrräder behandelt. Zudem dürfen Gebührenpflichtige Parkfelder auch auf Motorräder und schnelle E-Bikes ausgedehnt werden.
Mehr Sicherheit für Kinder
Kinder bis 12 Jahre werden auf dem Trottoir Fahrradfahren dürfen, sofern kein Radweg vorhanden ist.
Velostrasse «light»
Damit Velofahrer und Pendler zügig vorankommen, soll in Tempo-30-Zonen neu ausnahmsweise vom Grundsatz des Rechtsvortritts abweichen können. Dadurch ist es künftig möglich, in diesen Zonen vortrittsberechtigte Fahrradstrassen einzurichten.
Schleusen für Velofahrer auch ohne Velostreifen
Demnach können Städte ab 2021 Schleusen für Velos auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Velostreifen vorhanden ist. Dies ermöglicht Velofahrern sich gut sichtbar vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen.