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Werkstätten bleiben geöffnet

BikeBox Admin
März 18th 2020

Das Coronavirus hält die Schweiz fest im Griff. Der Schweizer Bundesrat hat eine ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz bis zum 19. April 2020 erklärt.


Der Bundesrat hat entschieden, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können Werkstätten für Transportmittel, und demnach auch Fahrradwerkstätten, geöffnet bleiben.


Wir sind für dich da! An folgende Standorten bedienen wir dich gerne.

Damit wir die Verordnung des Bundesrats einhalten können, bitten wir dich, folgenden Ablauf einzuhalten:

  • Bitte melde dich online oder telefonisch bei uns an.
  • Nehme den Termin wie vereinbart wahr.
  • Wir sind so zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar und vor Ort.
  • Du wirst von uns benachrichtigt, wenn dein Velo fertig ist und abgeholt werden kann.
  • Klären mit dem Shop ab, ob ein Hol- und Bringservice möglich ist.

Wir sorgen dafür, dass du mobile bleibst! Für die Arbeit, für Einkäufe, um anderen zu helfen oder einfach um deine Beine zu Vertreten.

Velofahren fördert die Gesundheit und stärkt auch das Immunsystem.

Das sind die Massnahmen des Bundesrats

Offen bleiben:
Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben ebenfalls geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Verboten sind:
Öffentliche und private Veranstaltungen. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt.

Grenzkontrollen:
Der Bundesrat hat zudem Kontrollen an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich eingeführt. Die Einreise aus den vier grossen Nachbarländern ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt. Schliesslich dürfen auch Personen in einer Situation absoluter Notwendigkeit einreisen. Diese Massnahme dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.


BikeBox Management

Geissgasse 21
3800 Interlaken