AGBs
1.Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.bikebox.ch (im Folgenden: „Onlineshop“) abgeschlossen werden und bei sämtlichen Vermittlungsgeschäften von Drittpartnern. Der Onlineshop wird von der BikeBox AG betrieben (im Folgenden: „BikeBox“).
BikeBox behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bestimmungen, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
2. Produkte, Dienstleistungen und Preise
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise inklusive Steuern (insbesondere die MwSt.) dar, jedoch exklusive allfälliger vorgezogenen Entsorgungsgebühren (vEG), Kosten für Verpackung, Lieferkosten und weitere Kosten.
BikeBox und die Händler behalten sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
Im Webshop angezeigte Spezifikationen beziehen sich auf Herstellerangaben und sind Änderungen vorbehalten.
3. Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als unverbindliches Angebot.
Eine verbindliche Bestellung der Kundschaft für Produkte oder Dienstleistungen mit BikeBox kommt zustande, sobald sie im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt. Für die Kundschaft ist jeweils im Onlineshop sowie auf der Rechnung ersichtlich, wer die Vertragspartei ist.
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von BikeBox oder dem Drittpartner, welcher das Angebot auf seinen Kanälen anbietet, an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Der Erhalt der Bestellungsbestätigung bedeutet jedoch noch keine Zusage, dass das gewünschte Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass ihre Bestellung eingetroffen und somit der Vertrag mit BikeBox unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
4. Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft zugleich ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt. In bestimmten Fällen wird mit der Kundschaft persönlich Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt BikeBox in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, schriftlich oder per Mail vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet BikeBox der Kundschaft allfällige bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche gegenüber BikeBox bestehen nicht.
5. Lieferung, Filialabholung
Bei Produkten und Dienstleistungen von BikeBox stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung. Folgende Abholorte sind auf Voranmeldung möglich (zu beachten sind die jeweiligen Öffnungszeiten der Filialen):
- BikeBox AG, Geissgasse 21, 3800 Interlaken
- BikeBox Grindelwald, Dorfstrasse 179, 3818 Grindelwald
- BikeBox Thun, Frutigenstrasse 17, 3600 Thun
- BikeBox Ostermundigen, Wegmühlegässli 6, 3072 Ostermundigen
- BikeBox Visp, Kantonsstrasse 41A, 3930 Visp
- BikeBox Münsingen, Südstrasse 3, 3110 Münsingen
- Bikebox Schmerikon, Hanfteilstrasse 2, 8716 Schmerikon
- Bike Arena Zermatt GmbH, Hofmattstrasse 30, 3920 Zermatt
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die daraus entstehenden Zusatzkosten.
Wählt die Kundschaft die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort», so ist die Kundschaft dafür verantwortlich, dass der Zugang zu diesem Ort möglich und gewährleistet ist. Die Kundschaft ist insbesondere verpflichtet zu überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht erfolgreich an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann BikeBox den Vertrag umgehend auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
6. Prüfpflicht
Die Kundschaft hat die gelieferten oder abgeholten Produkte sofort auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Beanstandungen sind sofort zu melden. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken und so gut wie möglich zu beschreiben. Bildaufnahmen der Mängel sind empfehlenswert.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind BikeBox innert fünf Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Die Mängelrüge hat entweder per E-Mail (info@bikebox.ch) oder per Telefon (+41 33 511 17 90) zu erfolgen. Die Kunden haben das Produkt aufzubewahren und den Instruktionen von BikeBox zum Rückgabeprozess zu folgen.
7. Gewährleistung
7.1 Grundbestimmungen
BikeBox übernimmt bei Neuprodukten während zwei Jahren und bei Occasionsprodukten während einem Jahr nach der Lieferung bzw. Filialabholung die gesetzlich bestimmte Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter.
Geht die Herstellergarantie über diejenige von BikeBox hinaus, wird der Kundschaft die längere Garantiefrist gewährt.
7.2 Durchführung der Garantie
BikeBox erbringt die Garantie wahlweise durch:
- eine kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamten Produkten weiter);
- einen teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Garantiejahr läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Garantiejahr beträgt die Garantiefrist ein Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
- Ersatz (neues Produkt mit einer neuen Garantiefrist von zwei Jahren ab Ersatz);
- Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung);
- Wandelung gemäss Art. 205 OR.
BikeBox kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatz- oder Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst zum Zeitpunkt der Garantiezusage durch BikeBox das Eigentum am Ersatzprodukt.
Bei Ablehnung des Garantiefalls durch BikeBox kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert (zum Zeitpunkt der Aushändigung) erwerben oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.
7.3 Ausgenommene Garantieansprüche
Verschleissteile, wie beispielsweise Batterien, Akkus, Netzkabel sowie Softwareprobleme sind von der Garantie ausgenommen.
8. Zahlung
8.1 Zahlungsvarianten
Die BikeBox zustehenden Zahlungsforderungen zu gelieferten Produkten und erbrachten Dienstleistungen, welche über den Onlineshop von BikeBox abgewickelt wurden, werden direkt bei der Kundschaft geltend gemacht. Die Kundschaft ist verpflichtet, sämtliche Zahlungen in Schweizer Franken und ausschliesslich an BikeBox zu leisten.
Der Kundschaft stehen als Zahlungsmittel die im Onlineshop unter „Zahlungsmittel“ angebotenen Möglichkeiten zur Verfügung. Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von BikeBox erhoben werden, sind unter „Zahlungsmittel“ ersichtlich und werden im Bestellvorgang geschildert. Die Belastung bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt grundsätzlich innert 48 Stunden.
Barzahlung ist nur für Produkte von BikeBox im Falle einer Filialabholung möglich.
8.2 Vorauszahlung
Beim Kauf auf Vorauszahlung wird die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang zugestellt.
Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 20 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.
8.3 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht vertragsgemäss nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der Verkäuferin unter irgendeinem Umstand schuldet, sofort fällig. BikeBox kann diese mit sofortiger Wirkung einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an ein externes Inkassounternehmen abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Der mit dem Inkasso beauftragte externe Partner wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
8.4 Eigentumsvorbehalt
Die BikeBox behält sich vor, Waren bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum zu behalten. BikeBox ist berechtigt, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu erstellen.
9. Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Annahme der Produkte und Dienstleistungen. Allfällige Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann BikeBox nach eigenem Ermessen bewilligen und allenfalls eine Umtriebsentschädigung von 50%, mindestens aber CHF 200.-, sowie eventuellen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen.
10. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Sämtliche Kosten für Reparaturen an Produkten und Waren der BikeBox ausserhalb des Gewährleistungsanspruchs gehen zu Lasten der Kundschaft.
11. Datenschutz
Sämtliche Daten, welche BikeBox von der Kundschaft oder anderen vom Kauf betroffenen Personen erhält, werden entsprechend den Vorschriften des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), soweit anwendbar, bearbeitet.
Die Kundschaft erlaubt BikeBox, die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten zu bearbeiten und zwecks Vertragserfüllung an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassounternehmen) weiterzugeben.
BikeBox behält sich die Verwendung der Daten zu Marketingzwecken, insbesondere der zielgruppenbasierten Werbung, vor. Die Kundschaft willigt ein, dass ihre Daten innerhalb des Netzwerkes der BikeBox (Trail King & Queen GmbH, BigFriends AG, BigFriends GmbH, Südstrasse GmbH, Backdoor GmbH, Bike Arena Zermatt GmbH und BikeBox AG) verarbeitet werden.
Die Kundschaft hat das Recht, die vorstehende Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
12. Haftungssausschluss
Die Inhalte dieser Website beinhalten keinerlei Zusicherungen oder Garantien. BikeBox haftet in keinem Fall, inklusive Fahrlässigkeit und Haftung gegenüber Drittpersonen, für allfällige direkte, indirekte oder Folgeschäden, welche als Folge des Gebrauchs von Informationen und Material aus dieser Website oder durch den Zugriff über Links auf andere Websites entstehen.
13. Copyright und andere Schutzrechte
Der gesamte Inhalt der Website von BikeBox ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten.
Durch den Zugriff auf die Website von BikeBox, das Herunterladen oder Kopieren von Daten dieser Website oder Teilen davon werden dem Benutzer keinerlei Rechte am Inhalt, an der Software, einer eingetragenen Marke oder an sonst einem Element der Website eingeräumt.
Jegliche Modifikation, Reproduktion oder Benutzung der Website, des Logos von BikeBox oder Teile davon für einen öffentlichen oder kommerziellen Zweck ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BikeBox strikt untersagt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Kaufvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Interlaken (BE).