Probefahrt anfragen AGB

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen kommen bei einer Ausleihe (Testing) als auch bei der Miete eines beliebigen Fahrrades bei einem Betrieb der BikeBox Gruppe zur Anwendung. Das Testen eines Bikes wird hier mit einer Miete gleichgesetzt.

  1. Die Benutzung des Fahrzeuges sowie die Teilnahme an allfälligen Aktivitäten verbunden mit der Benutzung des Fahrzeuges geschehen ausschliesslich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  2. Der Mieter muss sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit und der Vollständigkeit des Fahrzeuges selbst überzeugen und teilt eventuelle Mängel und/oder Schäden umgehend via Fotos und grob dokumentiert der Vermieterin via Mail an info@bikebox.ch mit. So sichert er sich für spätere Folgekosten ab.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes zu befolgen und sich über besondere Verkehrsregeln zu informieren.
  4. Der Mieter haftet unabhängig von seinem Verschulden für jeden bei der Vermieterin anfallenden Schaden.
  5. Sollte ein Diebstahl stattfinden, muss der Mieter den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt abgesperrt war. Der Mieter muss alle ihm übergebenen Absperrschlüssel vorweisen können. Der Selbstbehalt bei Diebstahl und bei schweren Schäden (Totalschaden) beträgt 70% des Verkaufspreises und ist vom Mieter zu tragen.
  6. Der Mieter haftet insbesondere auch für das Verhalten eines zusätzlichen Lenkers. Der Mieter hat sich dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.
  7. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Vermieterin weder für Unfälle, Personen- und Sachschaden oder sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf die Schadenskosten wie Sachverständigungskosten und/oder Wertminderung. Eltern haften für ihre Kinder.
  8. Der Einsatz auf Strecken und Fahrbahnen, die nicht der für das Fahrzeug zugelassenen Klassifizierung entsprechen, ist strengstens verboten. Jegliche Schäden von derartigem Gebrauch gehen 100% zu Lasten des Mieters.
  9. Für Schäden, die auf unsachgemässes und fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, haftet der Mieter ebenso wie für alle Schäden auf Grund abnormalen Gebrauches und Verschleisses.
  10. Des Weiteren bestätigt der Mieter, umfangreich auf den Betrieb des Fahrzeuges eingeschult worden zu sein, oder selbst über das nötige Fachwissen und deren Umgang zu verfügen.
  11. Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.
  12. Die Kaution von CHF 300.00 geht in das Eigentum des Vermieters wenn:
    a) das Fahrrad beschädigt zurückkommt
    b) wenn das Fahrrad ungereinigt zurückkommt.
  13. Abmontierte, fehlende oder defekte Teile werden unabhängig von der Kaution dem Mieter zum 100% Verkaufspreis verrechnet.

BikeBox Management

Geissgasse 21
3800 Interlaken